Was muss ich als Minderjährge/r beachten, wenn ich mich piercen lassen möchte? / Was ist zu beachten, wenn sich mein Kind piercen lassen möchte?

Posted by Hika Kierkenupp on

 

Da ich in letzter Zeit ziemlich häufig gefragt wurde, wie denn das Prozedere für nicht-volljährige Kunden vonstatten geht, ich regelmäßig enttäuschte Gesichter vor mir habe, weil dann doch noch ein wichtiges Dokument fehlt und ich die erwartungsfrohen Kunden leider heimschicken muss, was teilweise dann dazu führt, dass die Jugendlichen enttäuscht sind, während ihre Eltern, die sich extra dafür freigenommen haben, nicht wissen wann sie denn wieder die Zeit finden, ihre Sprößlinge zu einem erneuten Termin zu begleiten.

Damit ihr nicht in genau diese Situation kommt, lest euch doch bitte diese kleine Check-Liste durch, und achtet darauf, dass ihr alle folgenden Dokumente vor eurem Termin einpackt:

 

  • Reisepass oder Personalausweis des Jugendlichen (Schülerausweise oder BVG-Ausweise gelten leider nicht als rechtskräftige Ausweisdokumente)
  • Sollte die minderjährige Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wünschen wir uns, dass beide Erziehungsberechtigten zum Termin zugegen sind. Zum Abgleich der Daten sollten diese jeweils ein gültiges Lichtbilddokument (Personalausweis oder Reisepass) mit sich führen
  • Im Falle dessen, dass nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein sollte, dann bitten wir darum, dass dieser ein entsprechendes Dokument mit sich führt, das dies bestätigt (Sterbeurkunde, Gerichtsbeschluss, etc)
  • Sollte die minderjährige Person 16 oder 17 Jahre alt sein, dann reicht es vollkommen aus, wenn nur ein Erziehungsberechtigter zugegen ist. Auch hier sind gültige Ausweisdokumente notwendig!
  • Sollten die Erziehungsberechtigten und der/die Minderjährige unterschiedliche Nachnamen haben, bitten wir darum, dass eine Geburtsurkunde, oder, falls notwendig, Adoptionspapiere zum Termin mitgebracht werden
  • Für gewöhnlich piercen wir Jugendliche erst ab 14 Jahren. Sollte es sich um harmlosere Piercings, wie Ohrlöcher handeln, dann behalt ich mir vor individuell zu entscheiden, ob das Kind/der Jugendliche tatsächlich versteht, worauf es sich einlässt und das Verantwortungsgefühl besitzt, sich gut um sein/ihr neues Piercing zu kümmern. Auch in Ausnahmefällen geht da bei mir unter 10 Jahren nichts!

 

Das sind jetzt natürlich einige Punkte, die beachtet werden müssen und vielen mag das ein wenig kleinkariert erscheinen. Tatsächlich gilt zwar in Deutschland der Taschengeldparagraph, laut welchem Minderjährige Vertragsgeschäfte schließen können, bei denen Güter mit den eigenen finanziellen Mitteln erworben können. Dieser Paragraph beinhaltet aber auch, dass diese nur beschränkt geschäftsfähig sind, was bedeutet, dass die geschlossenen Verträge ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam sind. Da es sich beim Piercen um eine Körperverletzung handelt, der vertraglich zugestimmt wird, ist eine potentielle Unwirksamkeit dieses Vertrages rechtlich betrachtet hochproblematisch – daher ist unsere Bitte darum, dass unsere Kunden alle notwendigen Papiere zum Termin mit sich führen in keinster Weise ein Piesacken unsererseits sondern einfach nur eine Absicherung. Hier gilt, wie in allen Fällen: Wieso sollten wir ein Piercing, mit dem wir immerhin unseren Lebensunterhalt verdienen, ohne trifftigen Grund ablehnen?

Jetzt habt ihr also alle notwendigen Informationen und könnt ohne Sorge einen Termin buchen! Falls ihr noch Fragen haben solltet, dann schreibt mir gerne eine email oder schaut noch einmal in die About me Section, vielleicht klärt sich da ja auch schon alles.


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